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Wie entsteht die Tourismusstatistik in Tirol?

Interview mit Mag. Manfred Kaiser, Fachbereichsleiter der Landesstatistik beim Land Tirol
Tiroler Tourismusstatistik
Vom Meldezettel bis zur Veröffentlichung auf der Website der Landesstatistik

TTR: Wie entsteht die Tourismusstatistik in Tirol?

Manfred Kaiser: Die monatliche Nächtigungsstatistik ist gesetzlich in einer Verordnung des Bundes geregelt. Die Daten werden bei den Vermietern (V) direkt erhoben, von den Gemeinden bzw. den Tourismusverbänden gesammelt und als Gemeindesummenmeldung, getrennt nach Herkunftsländern und Unterkunftsarten an die Landesstatistik übermittelt. Dort erfolgt die Verarbeitung für alle 279 Gemeinden, die Ergebnisse werden den politisch Verantwortlichen zur Verfügung gestellt und anschließend über diverse Kanäle veröffentlicht.

TTR: Welche praktischen Probleme ergeben sich bei der Berechnung von Betten, Nächtigungen und Ankünften in Tirol?

Manfred Kaiser: Wir haben in Tirol die glückliche Situation, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die monatlichen Meldungen pünktlich bei uns eintreffen. Somit sind wir österreichweit auch immer bei den Ersten, die das monatliche Ergebnis veröffentlichen können.

Als Problemfelder gelten für uns:

1. Abgrenzung Gemeinden – TVB:

Bisher hatten wir das Problem, dass wir Nächtigungen und Betten auf Ebene der Tourismusverbände nicht immer „trennscharf“ ausweisen konnten, weil es in manchen Regionen die Besonderheit gibt, dass einzelne Teile einer Gemeinde zu unterschiedlichen Tourismusverbänden gehören. Das wurde inzwischen durch eine zweite – parallel geführte – Erhebung auf Verbandsebene gelöst. Auch hier werden wir von den Gemeinden und Verbänden bestens unterstützt.

2. Verspätete Meldungen bzw. Nachkorrekturen

Aufgrund des straffen Zeitablaufs der Tourismusstatistik treffen  Gemeindemeldungen mitunter nicht oder nicht vollständig zum geforderten Zeitpunkt bei uns ein. Im ersten Fall müssen wir dann zunächst das Vorjahresergebnis verwenden, um zu einem Tirol-Ergebnis zu kommen, im zweiten Fall kommt es im darauffolgenden Monat bzw. in den darauf folgenden Monaten sehr häufig zu Nachkorrekturen, was für uns bedeutet, dass wir im Rahmen der Auswertung jeweils mehrere Monate zu bearbeiten haben.

Während die gesetzlichen Vorschriften nur einen Spielraum von einem Monat für Nachkorrekturen vorsehen, haben wir  uns aber entschlossen, im Sinne eines möglichst korrekten und vollständigen Ergebnisses auch Korrekturen anzunehmen, die auch schon mehrere Monate zurück liegen.

3. Interpretation von Monatsdaten mit unterschiedlich fallenden Feiertagen

Vor allem aufgrund der unterschiedlichen Ferienkonstellationen in den Herkunftsländern sowie der Verschiebung von Feiertagen -  insbesondere der Osterfeiertage und der daraufhin unterschiedlich fallenden Feiertage in den Monaten Mai und Juni - kommt es immer wieder zu Schwankungen in den monatlichen Ergebnissen. Ein verfrühter Ostertermin „konkurriert“ oftmals mit den Frühlingsferien in den Beneluxstaaten. Auf solche Besonderheiten ist bei der Interpretation von monatlichen Nächtigungsdaten Bedacht zu nehmen.

4. Personenbezogene Daten

Immer wieder entsteht aber der Bedarf, mehr Informationen über die Gästeschichten zu erhalten, die nach Tirol kommen, beispielsweise Informationen zu Alter und Geschlecht. Diesem Wunsch müssen wir leider eine Absage erteilen, weil die Tourismusstatistik von den gesetzlichen Grundlagen her nicht auf die Übermittlung personenbezogener Daten ausgerichtet ist.

TTR: Wie wird sich die Tourismusstatistik in Zukunft verändern?

Manfred Kaiser: Die Amtliche Tourismusstatistik ist wie schon erwähnt an die diesbezügliche Verordnung gekoppelt. Derzeit sind keine Änderungen der gesetzlichen Grundlagen geplant, insofern sind Änderungen im Moment nicht absehbar.

TVB Karte 2017

Die Tiroler TVB Karte 2017 steht unter "Dokumente" in der rechten Navigation zum Download zur Verfügung.